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Industrie · Forschung · Medizintechnik

Laserschutzbeauftragte
nach EN 60825

Vier Kursteile, ein Test, ein Zertifikat. Danach weiss die bezeichnete Person nicht nur, was sie verantwortet, sondern auch, wie sie es durchsetzt.

Ab Klasse 3B und 4 verlangt die Suva eine bezeichnete Person

«Sie als Arbeitgeber sind deswegen verpflichtet, einen Laserschutzbeauftragten einzusetzen und seine Pflichten schriftlich festzulegen.»

Suva, Schutzmassnahmen bei Laser

Laser der Klassen 3B und 4 zählen nach der ASA-Richtlinie der EKAS zu den besonderen Gefährdungen. Damit greift nicht nur die Pflicht, jemanden zu bezeichnen, sondern auch die Pflicht, seine Aufgaben und Befugnisse schriftlich festzuhalten. Das zweite wird regelmässig vergessen — und genau daran scheitert die Funktion später im Alltag.

Der Nachweis ist der Punkt

Fachkunde muss im Ereignisfall belegbar sein. Wer sie hat, aber nicht belegen kann, steht gleich da wie jemand, der sie nicht hat. Deshalb endet der Kurs mit einem Test und einem Zertifikat auf den Namen der Person — das ist der Teil, den man im Ordner ablegt.

Was viele Betriebe falsch einschätzen

Die Verantwortung bleibt bei der Betreiberfirma. Immer.

Auch wenn der Hersteller die Anlage geliefert hat. Auch wenn eine Wartungsfirma den Techniker schickt. Auch wenn der Servicetechniker mehr über den Laser weiss als alle im Haus zusammen.

Wer die Anlage betreibt, verantwortet, was in seinem Laserbereich passiert — und wer sich dort aufhalten darf.

Der Kursinhalt

Fünf Teile

Aufgebaut wie die Gefährdungsbeurteilung selbst: erst die Physik, dann die Grenzwerte, dann die Wirkung, dann die Massnahmen — und zum Schluss die Funktion, die das alles im Betrieb durchsetzt.

Teil 1

Die Strahlung und ihre Wirkung

  • Physikalische Eigenschaften von Laserstrahlung

  • Biologische Wirkung von Laserstrahlung

Teil 3

Gefährdung und Schutzmassnahmen

  • Gefährdung durch Laserstrahlung, biologische Wirkung

  • Auswahl und Durchführung von Schutzmassnahmen

Teil 2

Grenzwerte und Klassen

  •  Grenzwerte der zugänglichen Strahlung

  • Laserklassen

  • Expositionsgrenzwert

Teil 4

Die Funktion im Betrieb

  • Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten

  • Inhalte und Beispiele der Gefährdungsbeurteilung

  • Bestimmungen für besondere Anwendungen

  • Unterweisungspflicht

  • Rechtliche Grundlagen

Teil 5

Abschluss

  • Test

  • Ausgabe der Zertifikate

TOP - Technik · Organisation · Persönlich

Schutzmassnahmen nach dem TOP-Prinzip

Drei Ebenen in einer festen Rangfolge. Im Kurs wird für jede Ebene durchgegangen, was infrage kommt, was sie kostet und wann sie an ihre Grenze stösst.

  Technisch

Die Gefahr gar nicht erst entstehen lassen. Was die Anlage selbst übernehmen, bzw. fix installiert werden kann, muss niemand mehr organisieren.

O   Organisatorisch

Den Zugang zur Gefahr regeln — wer darf wann wohin, und unter welchen Bedingungen, für welche Aufgaben und mit welcher Ausbildung.

   Persönlich

Das letzte Mittel. Eine Schutzbrille, unter anderem, ist das Eingeständnis, dass die Technik die Gefahr nicht weggenommen hat.

Die Rangfolge ist keine Auswahl. Wer bei P anfängt, weil es am schnellsten geht, hat den teuersten Weg gewählt — und den unsichersten.

Zwei Punkte, die im Kurs für Stille sorgen

Beide haben schon Betriebe überrascht, die sich sicher fühlten.

Punkt 1

Eure Klasse-1-Anlage ist nicht immer Klasse 1

Eine eingehauste Anlage ist im Normalbetrieb Klasse 1. In dem Moment, in dem jemand die Einhausung zum Justieren, Reinigen oder Warten öffnet, liegt die Klasse des eingebauten Lasers vor — meist Klasse 4.

Deshalb wird nicht «die Anlage» beurteilt, sondern jede Betriebsart einzeln. Wer das übersieht, hat auf dem Papier alles richtig gemacht und in der Halle nichts.

Punkt 2

Eine Netzhautschädigung tut nicht weh

Zwischen 400 und 1400 Nanometern ist das Auge durchlässig und fokussiert. Die Optik des Auges verstärkt die Gefahr, statt sie zu dämpfen.

Und die Netzhaut hat keine Schmerzrezeptoren. Es gibt keine Warnung, kein Zucken, kein Wegschauen. Man merkt es daran, dass hinterher etwas fehlt.

Nur wer unterwiesen ist, darf bedienen

Das gilt für jede Person, die an der Anlage arbeitet oder sich im Laserbereich aufhält — auch für Temporäre, Lernende und für Mitarbeitende von Fremdfirmen.

Und es gilt unabhängig davon, wer sie schickt. Kommt der Techniker von der Wartungsfirma, bleibt die Betreiberfirma dafür verantwortlich, dass er unterwiesen ist und weiss, was in eurem Laserbereich gilt. Diese Verantwortung lässt sich nicht mit dem Wartungsvertrag weitergeben.

Die Unterweisung muss wiederkehrend stattfinden und dokumentiert sein. Im Kurs sehen wir an Beispielen, wie das aussieht, ohne dass daraus ein zweiter Vollzeitjob wird.

Zwei Dinge, die gerne verwechselt werden: Die Unterweisung der Bedienenden ersetzt die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten nicht. Und der Laserschutzbeauftragte ersetzt die Unterweisung der Bedienenden nicht. Es braucht beides.

Der Punkt, an dem die Funktion steht oder fällt

Wer Verantwortung übernimmt, muss Kompetenz bekommen.

Eine Bestellung, die nur Pflichten aufzählt, ist eine Falle. Sie macht eine Person haftbar für etwas, das sie nicht durchsetzen kann. Im Kurs gehen wir durch, was in einer Bestellungsurkunde stehen muss, damit beides drin ist — und ihr bekommt eine Vorlage mit nach Hause.

Die Matrixfunktion

Der Laserschutzbeauftragte ist einer Abteilung zugeordnet, wirkt aber quer durch den Betrieb und rapportiert in der Regel direkt der Geschäftsleitung. Er muss einem Abteilungsleiter, der formal über ihm steht, die Maschine abstellen können, wenn etwas auftritt.

Ohne Rückendeckung von oben verliert er jeden Konflikt gegen Termindruck — zuverlässig.

Die Einführung ist Chefsache

Die Geschäftsleitung führt die Funktion im Unternehmen ein — schriftlich und an alle Abteilungsleiter, nicht über den Flurfunk.

 

Wer seine Rolle erst im Konfliktfall erklären muss, hat den Konflikt schon verloren.

Zwei Wege zum Kurs

Bei uns in Basel — oder bei euch an der Anlage

Offener Kurs in Basel

Kleine Gruppe, gemischte Betriebe — Fertigung, Forschung, Medizintechnik, Service. Der Austausch zwischen Branchen ist oft der halbe Kurs: Die Lösung für ein Problem steht meistens schon in einer anderen Halle.

Ein Tag, 9:00 bis 17:00 Uhr. CHF 680 pro Person. 

Mit Test und Zertifikat.

Inhouse ab vier Teilnehmenden

Schweizweit, an euren eigenen Anlagen und in euren echten Räumen. Genau dort entstehen die Fragen, die im Schulungsraum nie auftauchen — die überbrückte Verriegelung, die Brille im Schrank, die offene Justage bei laufendem Betrieb.

Termin auch ausserhalb der Produktionszeiten.

Pauschale CHF 2'200 für vier Teilnehmende, zuzüglich Anreise: 50 Rappen pro gefahrenen Kilometer ab Basel. Jede weitere Person auf Offerte.

Kurssprache Deutsch. Französisch und Englisch oder gemischt möglich.

Termine

Nächste Kurse in Basel

Höchstens zwölf Teilnehmende. Gemischte Betriebe. Der Austausch zwischen Branchen ist oft der halbe Kurs.

Basel

Montag, 23. November 2026

1 Kurstag

9:00 bis 17:00 Uhr

CHF 680

Ein Tag, mit Test und Zertifikat.

Oder bei euch im Betrieb

Ab vier Teilnehmenden kommen wir in der Deutschschweiz zu euch — an eure eigenen Anlagen und in eure echten Räume. Genau dort entstehen die Fragen, die im Schulungsraum nie auftauchen. Termin auch ausserhalb der Produktionszeiten

Pauschale CHF 2'200 für vier Teilnehmende, zuzüglich Anreise: 50 Rappen pro gefahrenen Kilometer ab Basel. Jede weitere Person auf Offerte.

Häufige Fragen

Was Betriebe uns am meisten fragen

Ab welcher Klasse brauchen wir eine bezeichnete Person?

Ab Klasse 3B und 4.

Wie viele Laserschutzbeauftragte braucht ein Betrieb?

Mindestens einen für den festgelegten Geltungsbereich — und in jedem Fall eine Stellvertretung, sonst steht die Funktion still, sobald jemand in den Ferien ist. Bei mehreren Standorten, Schichtbetrieb oder sehr verschiedenen Anlagen entsprechend mehr.

Können wir die Funktion extern vergeben?

Einzelne Aufgaben lassen sich extern erledigen. Die Verantwortung des Betreibers bleibt im Betrieb, und jemand vor Ort muss im Alltag entscheiden können

Wie lange gilt das Zertifikat?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Verfallsfrist. Verlangt wird, dass die Fachkunde aktuell bleibt — bei neuen Anlagen, geänderten Verfahren oder nach längerer Zeit gehört eine Auffrischung dazu.

Wir haben einen Wartungsvertrag. Ist damit nicht der Hersteller zuständig?

Nein. Für den Zustand seiner Leistung ja — für den Laserbereich, den Zutritt und die Unterweisung aller Anwesenden bleibt die Betreiberfirma verantwortlich.

Wir sind unsicher, ob uns das überhaupt betrifft.

Dann ruft an oder schreibt uns. Wenn ihr schon eine Anlage habt, hilft ein Foto des Typenschilds — damit sagen wir euch in zehn Minuten, was gilt, auch wenn die Antwort lautet, dass ihr nichts braucht. Und wenn die Anlage erst kommt, klären wir es vorher.

Anmelden oder fragen

Beides geht hier — und beides ist gleich unverbindlich.

Höchstens zwölf Teilnehmende. Gemischte Betriebe. Der Austausch zwischen Branchen ist oft der halbe Kurs.

Worum geht es?
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Frage zu unserer Anlage

Wenn ein Rückruf schneller geht als eine Mail.

«Freiwillig. Wenn ihr schon eine Anlage habt, sagen wir euch damit in zehn Minuten, welche Klasse vorliegt und was daraus folgt. Wer erst plant, lässt das Feld einfach leer.»

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Wo dir ein Licht aufgeht.

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